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Spendenaufruf von linXXnet und Space Leipzig

Gleiches Recht kostet

Anwält:innen-Kosten für Drittstaatler:innen aus der Ukraine

Spendenaufruf von linXXnet und Space Leipzig 

 

Gleiches Recht kostet - Anwält:innen-Kosten für Drittstaatler:innen aus der Ukraine

 

Erinnert ihr euch daran, dass vielen Drittstaatler:innen Ende August die Abschiebung drohte? Unter anderen haben wir hier in Leipzig darauf aufmerksam gemacht. Und selbstverständlich Schritte unternommen, dass das bei uns bekannten Menschen nicht passiert.

 

Heute können wir sagen, dass es bis auf den Fall eines Menschen gelungen ist. Alle halten zumindest eine Fiktionsbescheinigung in der Hand und halten sich weiterhin legalisiert in Sachsen auf.

 

Nun schulden wir den Anwält:innen aber einen ordentlichen Betrag Geld. Für den einen Menschen ohne legalen Aufenthalt müssen wir mit weiteren Kosten rechnen.

 

Deswegen bitten wir euch: wir benötigen 2.500 Euro. Konkrete Solidarität mit jenen, die allein auf Grund rassistischer Diskriminierung nicht das gleiche Recht erhalten, trotz dass sie vor demselben Krieg geflohen sind.

 

Hintergrund:

 

Aus der Ukraine sind auch zahlreiche Menschen geflohen, die nicht die ukrainiche Staatsbürger:innenschaft haben. Menschen nigerianischer, marokkanischer, libyscher und weiterer Staatsbürger:innenschaften haben in der Ukraine studiert oder gearbeitet. Als Russland die Ukraine angriff, flohen selbstverständlich auch sie.

 

Die EU reagierte auf die Fluchtbewegung aus der Ukraine mit der Auslösung der sogenannten "Massenzustrom-Richtlinie". Allen Ukrainer:innen soll demnach unkompliziert und ohne Asylverfahren eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden. Doch schon hier fiel die Solidarität selektiv aus, Drittstaatler:innen fielen nicht uneingeschränkt unter die Regelungen. Die Bundesrepublik wendete die Richtlinie in § 24 ihres Aufenthaltsgesetzes an. Sie sparte jedoch die Möglichkeit aus, die Drittstaatler:innen wenigstens auf nationaler Ebene einzuschließen. Bei den lokalen Ausländerbehörden in Deutschland offenbarten sich dann die praktischen Probleme, die aus diesem rassistischen Unwillen resultierten. Menschen dennoch in das Antragsverfahren um § 24 Aufenthaltsgesetz zu bringen und die Fiktionsbescheinigung zu erhalten, wurde immer schwieriger. Daher entschlossen wir uns Anfang August, Anwält:innen zu engagieren.

 

Wir bitten um eure Unterstützung!

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